Der Freistaat hatte wie die anderen Bundesländer und Mitgliedstaaten der EU bereits eine erhebliche Anzahl von FFH- und Vogelschutzgebieten gemeldet, die sich bei einer fachlichen Überprüfung durch die Europäische Kommission als nicht ausreichend erwiesen.
Um die Lücken im Biotopverbundnetz „Natura 2000“ zu schließen und den Forderungen der EU nach Ergänzungen nachzukommen, hat das Bayerische Landesamt für Umweltschutz (LfU) eine Gebietskulisse für die Nachmeldung erarbeitet, die jetzt vorliegt.
Zur Beteiligung der Öffentlichkeit an der Gebietsnachmeldung wird – wie bereits bei der ersten Gebietsmeldung 2000 – ein Dialogverfahren von 25. Juni bis 6. August durchgeführt. Wie Minister Schnappauf den Landratsämtern sowie die kreisangehörigen Städte, Märkte und Gemeindenschreibt, soll damit besonders Wünschen aus Land- und Forstwirtschaft nach intensiver Information und Mitgestaltung Rechnung getragen werden. Im Dialogverfahren soll jeder, besonders die von den Nachmeldungen betroffenen Grundstückseigentümer, über das Internet oder vor Ort zu den Nachmeldevorschlägen Stellung nehmen können.
Um die Bürgerbeteiligung zu ermöglichen, liegen die das Forchheimer Land betreffenden, zusätzlichen Gebietsvorschläge (Gebietskarten im Maßstab 1:25 000, Listen mit Arten und Lebensraumtypen, Gebietsbeschreibungen) sowie Infomaterial bei den betroffenen Kommunen sowie bei der unteren Naturschutzbehörde im Landratsamt in Ebermannstadt, Oberes Tor 1, vom heutigen Freitag bis einschließlich Freitag,6. August, zur Einsichtnahme aus.
Formulare mit Hinweisen zum richtigen Ausfüllen für Anregungen und Stellungnahmen liegen an den Auslegungsorten bereit. Einwendungen, Anregungen und Stellungnahmen – aber nur auf diesen Formularen – können am Auslegungsort oder beim Landratsamt Forchheim, Dienststelle Ebermannstadt bis 6. August eingereicht werden.
Neu ist, dass Stellungnahmen und Einwendungen auch Online über www.natur.bayern.de abgegeben werden können. Unter dieser Adresse sind auch die Gebietskulisse und Infos über Natura 2000 veröffentlicht. Man kann Betroffenheiten als Grundstückseigentümer über die Eingabe von Gemarkung und Flurstücksnummer feststellen.
Für die Gebietsauswahl und -abgrenzung sind ausschließlich naturschutzfachliche Kriterierien maßgeblich. Im Dialogverfahren kann die Herausnahme einzelner Flächen beantragt werden. Die Anträge können berücksichtigt werden, wenn das das Erreichen der Erhaltungsziele in den vorgeschlagenen Gebieten aus naturschutzfachlicher Sicht nicht beeinträchtigt.
Die Möglichkeit, generell neue und ergänzende Gebiete vorzuschlagen, besteht nicht. Ergänzungsvorschläge könnten nur berücksichtigt werden, wenn sie fachlich geeignet sind und die Zustimmung der Eigentümer sowie der sonstigen dinglich Berechtigten nachgewiesen wird .
Die bei der Unteren Naturschutzbehörde eingehenden Einwendungen werden – soweit erforderlich – digital erfasst und in Abstimmung mit der Regierung von Oberfranken als Höherer Naturschutzbehörde ausgewertet. Diese leitet sie mit einer zusammenfassenden Bewertung dem Umweltministerium bis Anfang September 2004 zu. Anhand der Ergebnisse des Dialogverfahrens entscheidet die Staatsregierung abschließend über die Gebietsvorschläge.