Kreditaufnahmen sind nicht vorgesehen, auch wurden keine Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt festgesetzt.
Die Höhe des nicht gedeckten Bedarfes (Umlagesoll) zur Finanzierung von Ausgaben im Verwaltungshaushalt wurde vom Verbandsausschuss auf 815 200 Mark festgesetzt. Der ungedeckte Bedarf wird nach der Zahl der Verbandsschüler auf die Mitglieder des Schulverbandes Ebermannstadt, Wiesenttal, Unterleinleiter und Pretzfeld, umgelegt.
Bei 647 Verbandsschülern bedeutet dies: eine Verwaltungsumlage pro Schüler von rund 1200 DM und eine Investitionsumlage pro Schüler von rund 360 DM.
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wurde im Jahr 2000 auf 200 000 Mark programmiert.
Die Haushaltsplansatzung tritt am 1. Januar 2000 in Kraft. Zwischenzeitlich hat das Landratsamt Forchheim — als Untere Aufsichtsbehörde — die Satzung zu Kenntnis genommen.
fpo