Ziel der Gestaltungssatzung, die Dieter Blase vom Ingenbieurbüro SIPOS vorstellte, ist es, bauwilligen Bürgern und planenden Architekten das Bauen in der Altstadt zu erleichtern, wobei das im Laufe der Jahrhunderte gewachsene Stadtbild möglichst wenig verändert werden soll. Neues muss sich in Maßstab und Proportion an das Bestehende anpassen. So wurden Richtlinien für die Fassadengliederung, Materialwahl, Farbgebung und Detailgestaltung exakt festgelegt. Wichtig dabei: Ausnahmen bestätigen die Regel.
Wenngleich Heimatpfleger Erich Döttl das Regelwerk überzeugend fand und darum gebeten hatte, möglichst keine Abstriche zu machen, sah sich der Bauausschuss dennoch zu ein paar Änderungen veranlasst. So wurden stark gemusterte Putze an Aussenwänden verboten, Strukturputze aber erlaubt. Bei Farbanstrichen möchten die Stadtväter künftig mitreden und vorher ein Muster (mindestens einen Quadratmeter) sehen.
Die Größe der Dachfenster wurde nicht, wie vorgeschlagen, auf 75 Prozent der Einzelfenster des Obergeschosses festgeschrieben, weil das zu sehr einenge. So sollen sich die Dachfenster von den Proportionen her den Fenstern im Obergeschoß deutlich unterordnen. Bei den Fenstern sprach sich der Ausschuss für stehende zweiflügelige Formate aus. Sie sind ab eine Größe von 80 Zentimetern zwingend vorgeschrieben und müssen hellgrau, bzw gebrochen weiß gestrichen werden.
Bei Schaufenstern und Landeneingängen rückte der Bauusschuß vom Holz ab. Hier sind andere Materialien zulässig, sofern sie sich gestalterisch gut in die Fassade einfügen. Bei Rolläden und Jalousetten ist darauf zu achten, dass sie in geschlossenem Zustand nicht aus der Fassade hervorstehen. Ebensowenig dürfen sie die Fenster verdecken.
Die angedrohte Geldbuße bei Verstößen von bis zu einer Million Mark hielt Stadtrat Klaus Neuner für ganz großen Unfug. Eine Geldstrafe in dieser Höhe werde niemals ausgesprochen. Aus diesem Grund hielt er es für sinnvoller, lediglich darauf hinzuweisen, dass jeder zur Kasse gebeten wird, der sich nicht an die neuen Richtlinien hält. Die Höhe sollte aber offen gelassen werden. Auf Vorschlag von Bürgermeister Franz Josef Kraus soll nun geklärt werden ob in der Satzung ein konkreter Geldbetrag bei Zuwiderhandlungen genannt werden muss.
Abgesehen davon billigte der Bauausschuß den vorgelegten Entwurf. Nun sollen die Träger öffentlicher Belange an dem Vorhaben beteiligt werden, ehe im Stadtrat eine endgültige Entscheidung fällt.
Gleichzeitig entschied man sich dafür, ein Förderprogramm aufzulegen, in dem der gestalterische und satzungsbedingte Mehraufwand honoriert wird. Gedacht ist an eine 30-prozentige Förderung. Im Einzelfall soll ein Zuschuss von bis zu 15 000 Mark gegeben werden. Auch Eigenleistungen sollen einerechnet werden. Ein entsprechendes Regelwerk soll nun von der Verwaltung ausgearbeitet werden.
Josef Hofbauer