Die Grüninseln und Streuobstwiesen rücken näher

Eine "Zweitflurbereinigung" mit Dorferneuerung wird heiß ersehnt

BURGGAILLENREUTH. Die Durchführung eines Verfahrens der ländlichen Entwicklung in Flur und Dorf in den Ortschaften Burg- und Windischgaillenreuth der Stadt Ebermannstadt ist in greifbare Nähe gerückt.

So konnte Baudirektor Gerhard Kaiser von der Direktion für Ländliche Entwicklung (DLE) mit großer Genugtuung feststellen, dass in beiden Ortschaften eine überaus große Bereitschaft zur Durchführung eines entsprechenden Verfahrens vorhanden ist.

Geschulte Bürger

Gerhard Kaiser erläuterte den Sinn und Zweck des Verfahrens. So wurde bereits 1994 durch die Stadt Ebermannstadt ein Antrag gestellt, ein Dorferneuerungsverfahren durchzuführen. 1997 wurden interessierte Bürger/innen in Klosterlangheim geschult. In vielen Arbeitskreissitzungen haben sie sich auf das Verfahren vorbereitet.

Nach einem zunächst zögerlichen Beginn wegen fehlender Grundstücksflächen wurde nun in Riesenschritten der Verfahrensablauf gebilligt. In dem neuen ökologischen Verfahren soll der Erhalt der Vorteile der seinerzeitigen Flurbereinigung im Mittelpunkt stehen, aber auch auf Grund des Landschaftsplanes der Stadt Ebermannstadt eine Biotopvernetzung Ziel der ländlichen Entwicklung sein. Durch die erworbenen fünf Hektar Grund ist nunmehr ein Landtausch möglich, so dass so genannte Grüninseln angelegt werden können. Die Kosten des Gesamtverfahrens der Landentwicklung dürften sich auf rund 110.000,00 DM im 478 Hektar großen Verfahrensgebiet belaufen. Die Stadt hat einen Anteil von zehn Prozent aufzubringen. Da die städtische Fläche (fünf Hektar) insgesamt nicht benötigt wird, wurden in der Versammlung Überlegungen angestellt, ob nicht eine gemeinsame Obstanlage erstellt werden könnte.

Vor allem der Fachberater für Obst- und Gartenbau, Tobias Vogel, hielt ein Plädoyer für den naturnahen Obstanbau, der große Anerkennung fand. So sollten alte Obstsorten gepflanzt werden, wobei aus Kostengründen auf eine maschinengerechte Pflege der Flächen Wert zu legen ist. Auch sollten aus den Obstbäumen durch entsprechendes Schneiden keine Zierbäume entstehen, sondern in die Landschaft passende Exemplare.

Wahl in diesem Jahr

Dies unterstützte Landwirtschaftsdirektor Reinhold Wunder vom Amt für Landwirtschaft und Ernährung, der, genauso wie Dieter Heberlein vom Bayerischen Bauernverband, die Maßnahmen begrüßte. Magdalena Hein von der DLE zeigte die Vorteile der ökologischen Landschaftsgestaltung auf, die auf der Grundlage des Landschaftsplanes der Stadt Ebermannstadt realisiert werden soll.

Es war kein Problem, eine erste Kandidatenliste zur Vorstandschaft der Teilnehmergemeinschaft aufzustellen. Dabei sollen je zwei Vertreter und auch je zwei Ersatzleute aus den Ortschaften Burg- und Windischgaillenreuth in der Vorstandschaft vertreten sein. Die Wahl selbst soll, ebenso wie die Anordnung des Verfahrens, noch in diesem Jahr über die Bühne gehen.

Bis zum Frühjahr 2003 soll die Detailplanung erstellt, das Genehmigungsverfahren angeordnet und die Gestaltungsmaßnahmen umgesetzt werden. Die Schlussfeststellung mit der neuen Grenzeinteilung, die Wertermittlung und der Flurbereinigungsplan ist für 2004 geplant.

Keine Kosten

Erst dann werden Dorferneuerungsmaßnahmen kommen, zu denen es einen 50-prozentigen staatlichen Zuschuss gibt. Kosten für die Bürger fallen dabei nicht an. Auch Bürgermeister Franz Josef Kraus appellierte an die Anwesenden, in ihren Bestrebungen zur Neugestaltung von Flur und Dorf nicht nachzulassen, damit die in den Arbeitskreisen hervorragend ausgearbeiteten Maßnahmen auch umgesetzt werden können. Die Stadt werde im Rahmen ihrer Möglichkeiten auch finanziell mithelfen, dass möglichst viele Wunschmaßnahmen in Burg- und Windischgaillenreuth umgesetzt werden können.


© FT 2001 - Der Inhalt der Seiten ist urheberrechtlich geschützt. Die Nachrichten sind nur für die persönliche Information bestimmt. Jede weitergehende Verwendung, insbesondere die Speicherung in Datenbanken, Veröffentlichung, Vervielfältigung und jede Form von gewerblicher Nutzung sowie der Weitergabe an Dritte - auch in Teilen oder in überarbeiteter Form - ohne Zustimmung des FT sind untersagt.