Den Normaltarif empfahl Weber all jenen, die den “Nieder- oder Schwachlast-Tarif” ausnutzen können. Im Gegensatz zum Konkurrenten der Energieversorgung Oberfranken (EVO), die den Normaltarif ab 1. November absenke, gelte der günstigere Tarif der Stadtwerke Ebermannstadt bereits ab 1. Oktober. Interessant werde dieses Angebot ab 1. Januar 2000, wenn die Zeiten für den Niedrigtarif ausgedehnt werden. Der Schwachlast-Tarif gilt dann nicht nur an Wochentagen von 22 bis 6 Uhr, sondern auch durchgehend von Samstag, 0 Uhr bis Montag 6 Uhr. Wenn jemand dieses Angebot geschickt zu nutzen verstehe, könne er in der Endabrechnung sogar günstiger fahren, als mit dem bislang billigeren Power-Tarif, der beantragt werden muss. Den Einkommensausfall für das Unternehmen durch den günstiger gewordenen “Allgemeinen Tarif” bezifferte Werkleiter Weber auf 326 000 Mark.
Ludwig Brütting (Freie Wähler) wollte auf Nummer sicher gehen, dass alle Bürger der Stadt den Strom zu den günstigsten Bedingungen beziehen können. Dabei verwies er darauf, dass die Stadtwerke Ebermannstadt unter den Stromanbietern zu den billigsten gehörten. Als günstigstes Angebot machte er den “Power-Strom” aus.
Allerdings verwies er darauf, dass die Bürger in Neuses-Poxstall und in Niedermirsberg hier benachteiligt seien, weil sie nicht von den Stadtwerken, sondern von der EVO beliefert würden, die dieses Angebot nicht hätten. Wollten sie den Strom zu den gleichen Bedingungen wie die übrigen Bürger der Stadt könne er ihnen nur raten, den Strom von den Bayernwerken zu beziehen, die mit dem Tarifangebot “Power-Family” die gleichen Bedingungen böten wie die Stadtwerke Ebermannstadt. Den Strom direkt von den Stadtwerken zu beziehen sei deshalb nicht möglich, weil in diesem Fall eine Durchleitungsgebühr fällig würde, die die Ersparnis aufzehre. Im Falle der Bayern-Werke übernehme der Energieversorger diese Gebühr.
Vizebürgermeister Alfons Dorn machte noch einmal deutlich, dass sich jeder Bürger selbst um den günstigsten Strom bemühen muss. Bei einem mittleren Haushalt liege die Entscheidung zwischen dem Allgemeinen Tarif mit Zweitarifmessung und dem Power-Tarif bei dem es derzeit noch keine Unterscheidung in Tag- und Nachtstrom gebe.