Baumaterial mit Rucksack tragen?
Grundsatzentscheid über Verkehrserschließung der “Peunt” vertagt — Mit Trick zum
Radweg
EBERMANNSTADT.Die Anfahrbarkeit des Baugebietes Peunt mit schweren Fahrzeugen sorgte
bei der jüngsten Sitzung des Bauausschusses Ebermannstadt für
Zündstoff. Ferner wurde ein Vorentwurf für eine Neugestaltung
des Bereiches Kirchenvorplatz/Bahnhofstraße vorgestellt.
Soll eine Zufahrt geschaffen werden, die so breit ist, dass schwere Baufahrzeuge,
Möbelwagen und Müllfahrzeuge durch die Scheunen in die “Peunt”
fahren können oder soll die Erschließung auf “Normalfahrzeuge”
beschränkt bleiben? Dies war die grundsätzliche Frage, deren
Beantwortung der Bauauschuss allerdings nach ausführlicher Diskussion
vertagte.
Bauamts-Leiter Erich Seitz rechnete vor, dass eine “normale Erschließung” etwa 55
000 Mark kosten würde. Soll die Zufahrt aber auf eine Breite von fünf
mal vier Metern vergrößert werden, müsste das Dach abgehoben
und komplett erneuert werden. Diese “größeren Umbauten” würden
Kosten von je 125 000 Mark pro betroffener Scheune verursachen.
Während
sich Klaus Neuner Sorgen um das einheitliche Erscheinungsbild machte, rechnete
Kollege Günther Böhm per Taschenrechner vor, dass sich der Mehraufwand
bei den zwei Scheunen durchaus lohne. Pro Quadratmeter Baufläche ergebe
die “große Lösung” einen Mehraufwand von sieben Mark. “Das ist
wirtschaftlich! Dafür brauchen die Leute das Baumaterial nicht mit
dem Rucksack hintragen” argumentierte Böhm.
Vizebürgermeister Alfons Dorn hielt dagegen die Frage, ob die Peunt für den Verkehr
geöffnet werden soll, müsse gründlich erwogen werden, denn
für Schwerfahrzeuge gebe es dort keine Wendemöglichkeit. Strikt
spach er sich gegen die Schaffung einer Wendeplatte aus. Bauamtschef Seitz
verwies darauf, dass während der Bauzeit eine Anfahrtsmöglichkeit
über die Feuerwehrzufahrt bestehe.
Erst mal prüfen
Der Bauauschuss einigte sich darauf, zu prüfen, ob die Feuerwehrzufahrt für die
Erschließung des Gebietes genutzt werden kann. Außerdem will
sich das Gremium noch einmal beide Varianten für eine Zufahrt durch
die Scheunen mit einer detaillierten Kostenaufstellung - die Stadt ist
mit zehn Prozent der kosten beteiligt - vorlegen lassen.
Zuvor hatten sich die Räte darauf geeinigt, dass der zwei Meter breite Fußweg
vom Rewe Einkaufsmarkt zum scheunenviertel nicht asphaltiert wird. Im Gegensatz
zur Regierung von Oberfranken soll die wassergebundene Decke aber durch
eine Randeinfassung abgegrenzt werden. Als Material schlug Seitz Granit
und Betonpflaster vor.
Bei der Binnenentwässerung im Baugebiet Peunt verständigte sich das
Gremium darauf, dass das Wasser in der Straßenmitten ablaufen soll.
Die Erschließungsstraßen sollen mit einem Betonpflaster versehen
werden.
Grün ins Zentrum
Neu gestaltet werden soll der Randbereich an der Staatsstraße 2260 zwischen der
Wiesent und der Einmündung Rosengasse. Die Planung sieht eine Baumreihe
im Bereich der Rewe Parkplätze und die Errichtung eines Bushäuschens
(Stahlkonstruktion mit Zinkblech) zwischen Rewe Zufahrt und Kindergarten-Busbucht
vor. Die Querungshilfen in der Staatsstraßte sollen begrünt
werden. Einer Aufpflasterung stimmt das Straßenbauamt allerdings
aus Lärmschutzgründen nicht zu. Außerdem will die Behörde
im Bereich der Kreuzung einen höhengleichen Ausbau. An den Kosten
- die Schätzung liegt bei 700 000 Mark - will sich die Behörde
nicht beteiligen.
Der Bauauschuß stimmt der Planung dieser Maßnahme und deiner zügigen
Duchführung vorausgesetzt, dass in den Haushalt die entsprechenden
Mittel eingestellt werden können, zu.
Radler frei
Mit einem “Trick” gelingt es, die Lücke im Radwegenetz zwischen Forchheim und
Behringersmühle zwischen der Klinik Fränkische Schweiz und der
Staatsstraße Richtung Eschlipp zu schließen. Da der Radweg
eine Mindestbreite von 2,5 Meter haben müsste, in dem Bereich aber
einige Engstellen auftreten, wird der Weg als Fußgängerweg ausgewiesen
und mit der Zusatzbeschilderung “Radfahrer frei” versehen.
Josef Hofbauer
© FT 1999 - Der Inhalt der Seiten ist urheberrechtlich geschützt. Die Nachrichten
sind nur für die persönliche Information bestimmt. Jede weitergehende Verwendung,
insbesondere die Speicherung in Datenbanken, Veröffentlichung, Vervielfältigung und
jede Form von gewerblicher Nutzung sowie der Weitergabe an Dritte - auch in Teilen oder in
überarbeiteter Form - ohne Zustimmung des FT sind untersagt.