EBERMANNSTADT. Im Bauausschuss wurden nach den Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange die Beschlussvorschläge für das letzte Baugebiet in Gasseldorf einstimmig angenommen, ob jedoch die Untere Naturschutzbehörde damit einverstanden ist, bleibt abzuwarten.
Die im Osten des Baugebiets zerstörten 13d Flächen gehen auf den durch das Bauvorhaben der Firma Geck veranlassten Kanalbau zurück. Die Bereitstellung von Ausgleichsflächen habe durch den Verursacher zu erfolgen, wird im Beschlussvorschlag zunächst verdeutlicht, aber auch die noch vorhandenen 13d-Reste können in dem Baugebiet nicht erhalten werden.
Eine Ausdehnung der in unmittelbarer Nähe gelegenen vorgeschichtlichen Friedhöfe bis in das Baugebiet vermutet das Landesamt für Denkmalpflege. Es sollen deshalb nach den Angaben von Dr. Haberstroh in dem Gebiet Bodenstiche (Sondagen) für einen Nachweis gemacht werden. Falls dabei Funde zu Tage kämen, wären erstmal flächendeckende Ausgrabungen der Archäologen die Folge.
Der dringenden Empfehlung des Forstamtes, wegen des angrenzenden Schutzwaldes auf zwei Bauparzellen zu verzichten, wurde auch aufgrund einer dann unwirtschaftlichen Erschließung nicht entsprochen, für den nicht eingehaltenen Fallbereich der Bäume wird von der Stadt eine Haftungsfreistellung erwirkt.
Wie bei allen Kritikpunkten der Träger öffentlicher Belange wies Architekt Wittmann vorsorglich darauf hin, dass das Gebiet "Druidenleite II" die letzte Möglichkeit für den Bedarf einer Wohnbebauung in Gasseldorf darstelle, und die Ausweisung wie geplant beibehalten werden solle. Vom Bauausschuss wurde die jetzt folgende Auslegung einstimmig gebilligt.
Als Empfehlung ging an den Stadtrat der Satzungsbeschluss für die Baugebiete "Dürrerrain" und "Lohrwiesen" in Neuses. Von der Unteren Naturschutzbehörde in der "Lückenbebauung" angemahnte externe Ausgleichsflächen im Umfang von 0,37 Hektar müssen nach Wittmann nicht erbracht werden, weil das Defizit bereits im Flächennutzungs- und Landschaftsplan bewertet sei.
In dem vom Bauausschuss angenommenen Vorschlag von Architekt Stefan Lautner wird auch auf ein Pultdach verzichtet und mit Fränkischer Bauweise (Dachneigung bis 48 Grad, Holzverschalungen bei Nebengebäuden) der Scheunencharakter erhalten. Die vom Wasserwirtschaftsamt begrüßten Zisternen werden in dem Wohngebiet nicht zwingend vorgeschrieben. Zu den Einwendungen aus der vorgezogenen Bürgerbeteiligung - hier bemängelte die Baugruppe Blank "sehr eng gefasste Festsetzungen" - wurde die Oberkante der Erdgeschoss nicht wie gefordert auf 30, sondern auf maximal 15 Zentimeter festgelegt. "Wir sind Blank schon in vielen Dingen entgegen gekommen", bemerkte der Bürgermeister dazu.
Bei der Enthaltung von Elisabeth Götz, die Widerspruch gegen vier Stellplätze an ihrem Grundstück eingelegt hatte(Sichtbehinderung, Lärm, Luft- und Hausverschmutzung), wurde der Auslegung des Plans zugestimmt.
mao