Der Eigenwert der Natur wurde ausdrücklich in das Gesetz aufgenommen. Der Schutz, der Erhalt und soweit erforderlich die Wiederherstellung von Alleen, Auwäldern und der natürlichen oder naturnahen Bodenvegetation in Talauen wurden als neue Schutzbestimmung in das Gesetz aufgenommen. Auch die Landwirtschaftsklausel, so Kupfer, wurde neu definiert. So hat sich eine fachgerechte land- und forstwirtschaftliche oder fischereiwirtschaftliche Nutzung an den Grundsätzen des Naturschutzes und der Landschaftspflege zu orientieren. Allerdings gebe es Interpretationsschwierigkeiten, was unter fachgerecht zu verstehen ist.
Bei allen Eingriffen solle noch mehr als bisher darauf geachtet werden, ob es nicht eine umweltverträglichere Variante gibt. Die für Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen festgesetzten Flächen müßten in einem Umweltkataster erfaßt werden. Bürgermeister Kraus interpretierte dies so, daß jede Kommune eine Art Umweltkonto anlegen müsse, das nur begrenzt belastet werden könne.
Wesentlich ausgeweitet wurde der Katalog der gesetzlich geschützten Flächen (bisher 6 d, künftig 13 d-Flächen). Ebenso wurde per Gesetz festgelegt, daß Gehölze, Hecken und Sträucher sowie lebende Zäune nur noch im Winterhalbjahr zurückgeschnitten werden dürfen. Der Katalog geschützter Lebensstätten wurde auf Höhlen, bedeutsame Dolinen, aufgelassene oder künstlich angelegte Hohlräume, Trockenmauern und Lesesteinwälle ausgedehnt..
Ebenfalls erweitert wurde der Förderkatalog für Maßnahmen, die dem Aufbau eines landesweiten Biotop-Verbundsystems und damit dem Naturschutz und der Landschaftspflege dienen. Vertrags-Naturschutzprogramme sollen den Naturschutzgedanken in die Fläche tragen, so daß der Naturschutz nicht nur auf wenige Reservate angewiesen ist, erläuterte Kupfer. So könne weitflächig der Erhalt von typischen Landschaftsteilen gesichert werden.
Auch die Mountainbiker können durch das Naturschutzgesetz mehr in die Schranken gewiesen werden. Sie dürfen nur auf dafür vorgesehenen Strecken unterwegs sein. Ebenfalls verboten wurde das Abbrennen von Flächen. Ebenso ist der Einsatz von Grabenfräsen völlig untersagt. Sie seien der sichere Tod für alle Lebewesen. Ihnen würden Gliedmaßen abrasiert oder sie werden total zerfetzt.
Einen solchen Fall von Tabula rasa legte Ludwig Schwabe vor. Er kritisierte, daß an Feld, Wald und Flurwegen alles radikal abrasiert wurde. Unnötigerweise fand Schwabe. Selbst in einer Entfernung von vier bis fünf Metern vom Fahrbahnrand seien armdicke Bäume umgemacht worden. Die Triebe, die sich nach dem ersten Schnitt wieder gebildet hatten, seien dann im Herbst erneut weggesäbelt worden. Das habe ein schreckliches Landschaftsbild ergeben, daß Wanderern nicht zugemutet werden könne.
Schwabe unkte: Wenn das so weiter betrieben wird, verschwindet alles, was da wachsen könnte. Selbst Fachleute hätten bestätigt, daß so etwas mit moderner Bestandspflege nichts zu tun gehabt habe. Pflege ja, aber es geht um das wie, appellierte Schwabe, künftig mehr Sensibilität in diesem Bereich walten zu lassen. Es gelte, das Feindbild, das Landwirte Hecken gegenüber aufgebaut hätten zu verringern. Hecken hätten sogar ertragssteigernde Wirkung. Das sei durch Studien eindeutig bewiesen zitierte Schwabe aus seiner mitgebrachten Fachliteratur.
Es gelte, ein neues Konzept zu finden, daß entlang der Wege wieder Lebensraum für Pflanzen geschaffen wird. Momentan seien 90 Prozent des Bewuchses vernichtet. Es stehe zu befürchten, daß er dauerhaft verschwinde. Der SPD-Politiker schlug deshalb vor, zwei Jahre zu warten, was entlang der Wegränder wächst und dann bei einer Bestandsaufnahme zu entscheiden, was stehen bleiben kann, und was weg muß.
Bürgermeister Franz Josef Kraus stellte klar, daß Schwabe die Böschungs- und Heckenpflege in einen Topf geworfen habe. Das seien aber zwei paar Stiefel. Es gebe Vorschriften, wie eine ordentliche Böschungspflege gemacht werden müsse.
Jürgen Kupfer erklärte, daß auch Gehölze an den Weg-Seitengräben dem Naturschutzgesetz unterstünden. Allerdings müsse ein Rückschnitt gemacht werden und ein Wasserabfluß in den Seitengräben müsse bedarfsgerecht möglich sein. Im Sinn der angestrebten Vernetzung der Lebensräume riet er dazu, bei längeren Wegstrecken abschnittsweise vorzugehen.
Vizebürgermeister Alfons Dorn verwies darauf, daß es sich um Gemeindeverbindungsstraßen gehandelt habe und die Grabenpflege dazu diente, die Verkehrssicherheit zu gewährleisten. Möglicherweise sei der damit Beauftragte etwas über das Ziel hinausgeschossen, räumte Bauamtsleiter Erich Seitz ein.
Als Kompromiß schlug Bürgermeister Kraus vor, mit dem Auftragnehmer darauf hinzuwirken, daß nicht zuviel weggeschnitten wird. Ab Grabensole genügten ein bis zwei Meter. Aber es ist halt ein langsamer Prozeß schränkte er ein. Wir versuchen so zu pflegen, daß es paßt bekräftigte Kraus den Guten Willen des Gremiums.
Josef Hofbauer